Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B-Entwurf für Pilot- und Demo-Gespräche. Finale Vertragsfassung nach individueller Vereinbarung.
1. Leistungsgegenstand
Adamant Assets stellt eine B2B-Software zur strukturierten Analyse von Limited Partnership Agreements und verwandten Fondsdokumenten bereit. Die Plattform erstellt Hinweise, Quellenstellen, Verdicts und Berichte zur internen Prüfung.
2. Keine Rechtsberatung
Die Plattform ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder investmentbezogene Beratung. Ergebnisse sind Arbeitshilfen und müssen durch den Kunden, dessen Berater oder eine fachkundige Person geprüft werden.
3. Zugang und Nutzerkonten
Der Zugang ist auf berechtigte Nutzer beschränkt. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Dokumente hochladen, Ergebnisse einsehen oder Exporte nutzen.
4. Kundendokumente
Der Kunde bleibt Inhaber seiner Dokumente und Inhalte. Adamant Assets nutzt Kundendokumente nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht zum Training oder Fine-Tuning von Modellen, sofern dies nicht separat schriftlich vereinbart wird.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Enthalten Kundendokumente personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor produktiver Nutzung einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte und Analyseergebnisse werden vertraulich behandelt.
6. Sicherheit und Support
Die Plattform nutzt technische Schutzmaßnahmen wie Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Audit-Logging und getrennte Serverrollen. Support und Reaktionszeiten richten sich nach Angebot, Servicebeschreibung oder individueller Vereinbarung; ein 24/7-Betrieb wird nur zugesagt, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Adamant Assets bemüht sich um einen stabilen Betrieb. Wartungen, Sicherheitsupdates oder Störungen können den Zugriff zeitweise einschränken. Für produktive Kunden werden Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Incident-Kommunikation vertraglich konkretisiert.
8. Preise, Laufzeit und Kündigung
Preise, Laufzeit, Kündigung, Leistungsumfang und etwaige Nutzungsgrenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Nach Vertragsende werden Export und Löschung der Kundendaten nach der vereinbarten Regelung durchgeführt.
9. Haftung
Haftung und Gewährleistung werden im jeweiligen B2B-Vertrag geregelt. Vor dem ersten zahlenden Kunden sollten Haftungsbegrenzung, RDG-Abgrenzung, AVV, TOMs und Vertraulichkeitsklauseln anwaltlich final geprüft werden.